Leihbedingungen

§1 Ein Leihgerät kann ausschließlich durch autorisierte Personen aus einem vorab abgeschlossenen Rahmenvertrag gemietet werden. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.

§2 Für die Überlassung des Leihgerätes muss der Vermieter vor Übernahme eine Kaution hinterlegen. Diese variiert je nach Gerät und wird dem Mieter separat mitgeteilt. Die Kaution wird, wenn das Gerät gemäß §9 wieder an den Vermieter zurückgeht, ausgezahlt.

§3 Bei Übergabe des Leihgerätes wird dem Mieter die Nutzung des Gerätes vertraut gemacht und gleichzeitig eine Bedienungsanleitung übergeben.

§4 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nur von eingewiesenem Personal bedienen zu lassen.

§5 Bei eventuell auftretenden Mängeln hat der Mieter dem Vermieter die unverzügliche Reparaturdurchführung durch diesen selbst oder einen Dritten zu ermöglichen.

§6 Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen am Mietgegenstand vorzunehmen. Auch eigenständige Reparaturen sind nicht erlaubt. Für Schäden oder Veränderungen am Mietgegenstand haftet der Mieter.

§7 Der Mieter ist nicht berechtigt, einem Dritten Rechte am Mietgegenstand einzuräumen. Insbesondere ist er nicht berechtigt, den Mietgegenstand unter zu vermieten oder an Dritte zu überlassen.

§8 Wird der Mietgegenstand beim Mieter gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenfalls ist der Mieter verpflichtet, den Dritten vom Eigentum des Vermieters in Kenntnis zu setzen.

§9 Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können. Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Inbetriebnahme ausdrücklich hingewiesen. Weiter verpflichtet er sich, das Gerät nicht Dritten zu überlassen und es in gereinigtem Zustand zurückzugeben.

§10 Wird das Leihgerät ungereinigt oder beschädigt zurückgegeben, so werden entstandene Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt und ggbf. mit der Kaution verrechnet.

§11 Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gem. Verwendung, einzusetzen. Für eventuellen Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Mieter.

§12 Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

§13  Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar am Mietgegenstand entstanden sind, kann der Mieter nur dann geltend machen, wenn dem Vermieter grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder er wesentliche Vertragsverpflichtungen schuldhaft verletzt hat, dies jedoch nur insoweit, als die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung des Vermieters wird ausgeschlossen.

§14 Die Mietberechnung erfolgt gemäß Mietpreisliste des Vermieters; Reinigungskosten werden gesondert berechnet.